Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Die bei der Landtags- und Bezirkswahl am 14. Oktober 2018 eingesetzten Kräfte erhalten jeweils 30,00 € je Wahltag als Wahlhelferentschädigung (sogenanntes „Erfrischungsgeld“).


 

Anwesend:

12

Dafür:

12

Dagegen:

0