Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Mitterteich folgende

 

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                             16.201.318 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                               8.613.216 €

 

ab.                                                                                                              

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 383.312 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.   Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                       350 v. H.

2.   Gewerbesteuer                                                                                        350 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.700.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.

 

 

Mitterteich,

 

Grillmeier

Erster Bürgermeister

 

 

(Zustimmung mit Einschränkung „Sibyllenbad“ erteilten die Stadträte Johann Brandl, Angelika Müller, Manfred Sommer und Gerhard Greim)


 

Anwesend:

18

Dafür:

18

Dagegen:

0