Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung (Planstand: 05.03.2018) wird gebilligt. Die erneute öffentliche Auslegung und förmliche Behördenbeteiligung ist durchzuführen. Nach § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB wird die erneute öffentliche Auslegung mit einer verkürzten Auslegungsfrist durchgeführt. Stellungnahmen sind nur zu den geänderten Teilen zugelassen.


 

Anwesend:

18

Dafür:

18

Dagegen:

0