Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Die im Sachverhalt genannte Abwägung wird getroffen. Auf die mit Beschluss vom 05.02.2018 und 09.10.2017 bereits getroffenen Abwägungen wird Bezug genommen.

 

Eine Änderung der vorliegenden Bebauungsplanfassung vom 05.02.2018 ist nicht veranlasst.

 

Der Gemeinderat Leonberg kann daher aufgrund § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 4a, 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes „Themenreuth-Nord“ der Gemeinde Leonberg beschließen.

 

Satzungsbeschluss:

„Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 4a, 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Leonberg mit Beschluss vom 05.03.2018 folgende

 

Satzung zur

Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes „Themenreuth-Nord“

 

§ 1

Der vom Architekturbüro Heidenreich, Bockmühle/Haag, gefertigte Bebauungsplan zur Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes „Themenreuth-Nord“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.02.2018 wird hiermit beschlossen. Dieser Bebauungsplan mit rechtsverbindlichen Festsetzungen ist Bestandteil der Satzung.

 

§ 2

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)

 

Leonberg, den

GEMEINDE LEONBERG

 

 

Burger

Bürgermeister“

 


 

Anwesend:

10

Dafür:

10

Dagegen:

0