Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Das eingeschränkte Haltverbot mit VZ 286 wird auf die gegenüberliegende Straßenseite Kohllohstraße 31 – 33 verlegt.

 

Sollten sich diesbezüglich Beschwerden ergeben oder weitere Probleme auftauchen, soll der Einfahrtsbereich in die Tiefgarage vor dem Anwesen Kohllohstraße 20 – 28 mit einer farblichen Straßenmarkierung gekennzeichnet werden und der Tagesordnungspunkt dem Bauausschuss nochmal zur Diskussion vorgelegt werden.


 

Anwesend:

9

Dafür:

9

Dagegen:

0