Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Mitterteich

 

Art. 39 – Art der Bekanntmachung – der Geschäftsordnung des Stadtrates Mitterteich wird wie folgt geändert:

 

(1)   1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekanntgemacht, dass sie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich zur Einsicht niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an der Gemeindetafel der Stadt Mitterteich bekanntgegeben wird. 2Der Anschlag wird an der Gemeindetafel erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich niedergelegt ist. 3Er wird an der Gemeindetafel angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. 4Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde, dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

 

(2)   Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf durch Anschlag an der Gemeindetafel der Stadt Mitterteich hingewiesen.

 

(3)   Die Stadt Mitterteich unterhält folgende Gemeindetafeln:

 

1.     Altes Rathaus der Stadt Mitterteich

Kirchplatz 2, 95666 Mitterteich

 

 

 

 

2. Information der Bürgerinnen und Bürger über amtliche Bekanntmachungen

 

Amtliche Bekanntmachungen können auch weiterhin in der Tagespresse, der Infotafel im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich  und dem Internet zur Information bekanntgemacht werden.


 

Anwesend:

16

Dafür:

16

Dagegen:

0