Sitzung: 15.01.2018 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates
Mitterteich
Art. 39 – Art der Bekanntmachung – der Geschäftsordnung des Stadtrates Mitterteich wird wie folgt geändert:
(1) 1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekanntgemacht, dass sie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich zur Einsicht niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an der Gemeindetafel der Stadt Mitterteich bekanntgegeben wird. 2Der Anschlag wird an der Gemeindetafel erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich niedergelegt ist. 3Er wird an der Gemeindetafel angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. 4Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde, dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.
(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf durch Anschlag an der Gemeindetafel der Stadt Mitterteich hingewiesen.
(3) Die Stadt Mitterteich unterhält folgende Gemeindetafeln:
1. Altes Rathaus der Stadt Mitterteich
Kirchplatz 2, 95666 Mitterteich
2. Information der Bürgerinnen und Bürger über
amtliche Bekanntmachungen
Amtliche
Bekanntmachungen können auch weiterhin in der Tagespresse, der Infotafel im
Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich und dem Internet zur Information
bekanntgemacht werden.
Anwesend: |
16 |
Dafür: |
16 |
Dagegen: |
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