Beschluss:
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO)
erlässt die Gemeinde Leonberg folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.349.309,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.338.745,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 147.645,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(A) 360 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 325 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 224.800 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar
2017 in Kraft.
Mitterteich, xxx
Gemeinde Leonberg
gez.
Johann Burger
1. Bürgermeister
Anwesend: |
9 |
Dafür: |
9 |
Dagegen: |
0 |