Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Mitterteich folgende

 

 

Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                              15.824.523 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                8.538.099 €

 

ab.                                                                                                              

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.081.431 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.   Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                 350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                        350 v. H.

2.   Gewerbesteuer                                                                                         350 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.630.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.

 

 

Mitterteich, 22.03.2017

 

gez.

 

Grillmeier

Erster Bürgermeister

 

(Zustimmung mit Einschränkung „Sibyllenbad“ erteilten die Stadträte Johann Brandl, Angelika Müller, Manfred Sommer, Michaela Fuierer und Gerhard Greim)


 

Anwesend:

16

Dafür:

16

Dagegen:

0