Sitzung: 03.04.2017 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO)
erlässt die Stadt Mitterteich folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.824.523 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.538.099 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.081.431 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.630.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar
2017 in Kraft.
Mitterteich, 22.03.2017
gez.
Grillmeier
Erster Bürgermeister
(Zustimmung mit Einschränkung „Sibyllenbad“ erteilten die Stadträte Johann Brandl, Angelika Müller, Manfred Sommer, Michaela Fuierer und Gerhard Greim)
Anwesend: |
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Dafür: |
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