Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Die Satzung (zuletzt geändert StR 10.11.2014) für das Kommunale Förderprogramm wird im § 6 Satz 1, Zeitlicher Geltungsbereich, um 4 Jahre (=31.12.2020) verlängert.

 

An dem mit Beschluss zum Jahresantrag für die Städtebauförderungsmittel (Bedarfsbeschluss StR vom 07.12.2016) für 2017 angemeldeten Förderbedarf von 50.000,-- € wird festgehalten.


 

Anwesend:

18

Dafür:

18

Dagegen:

0