Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Kalkulationszeitraum wird auf 4 Jahre festgesetzt (01.01.2017 bis 31.12.2020)

 

2.    Der kalkulatorische Zinssatz für die städt. Wasserversorgung wird für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020 auf 1,75 % festgesetzt.

 

3.    Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss des Stadtrates vom 07.12.2016 folgende Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

 

 

§ 1

 

§ 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Mitterteich vom 11.11.2005, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 23.12.2014 erhält folgende neue Fassung:

 

„Die Gebühr beträgt 1,98 pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

 

§ 2

 

§ 9 a Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Mitterteich, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 23.12.2014 erhält folgende neue Fassung:

 

„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn):

 

bis             2,5 m³/h                       48,00 €/Jahr

bis             6,0 m³/h                       72,00 €/Jahr

bis           10,0 m³/h                       96,00 €/Jahr

bis           50,0 m³/h                     120,00 €/Jahr

über        50,0 m³/h                     144,00 €/Jahr“

 

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft.

 

 

Mitterteich, DATUM

Stadt Mitterteich

 

Grillmeier

1. Bürgermeister


 

Anwesend:

20

Dafür:

16

Dagegen:

4