Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Mitterteich beschließt folgende 1. Änderungssatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Mitterteich vom 11.11.2005:

 

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss des Stadtrates vom 07.12.2016 folgende

 

Satzung

zur 1. Änderung der

Wasserabgabesatzung

der Stadt Mitterteich:

 

 

§ 1

 

§ 5 Abs. 2 der Wasserabgabesatzung vom 11.11.2005 erhält folgende neue Fassung:

 

„Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen sind, ist der gesamte Bedarf an Wasser im Rahmen des Benutzungsrechts (§ 4) ausschließlich aus dieser Einrichtung zu decken (Benutzungszwang). Gesammeltes Niederschlagswasser darf ordnungsgemäß für Zwecke der Gartenbewässerung, zur Toilettenspülung und zum Wäschewaschen verwendet werden, soweit nicht andere Rechtsvorschriften entgegenstehen. § 7 Abs. 4 ist entsprechend anzuwenden. Verpflichtet sind die Grundstückseigentümer und alle Benutzer der Grundstücke. Sie haben auf Verlangen der Gemeinde die dafür erforderliche Überwachung zu dulden.“

 

 

§ 2

 

§ 11 Abs. 7 der Wasserabgabesatzung wird ersatzlos gestrichen.

 

 

§ 3

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

 

 

Mitterteich, den

 

Grillmeier

1. Bürgermeister


 

Anwesend:

19

Dafür:

19

Dagegen:

0