Sitzung: 04.07.2016 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Die oben genannten Abwägungen werden getroffen, der Bebauungsplan dahingehend redaktionell angepasst. Eine erneute öffentliche Auslegung ist dadurch nicht veranlasst.
Der Stadtrat Mitterteich kann daher aufgrund § 10 Abs. 1 und § 13 in Verbindung mit § 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die 6. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung II/2 „links der Großbüchlberger Straße“ 2. Bauabschnitt beschließen.
Beschlussfassung |
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Satzungsbeschluss:
„Aufgrund von § 10 Abs. 1 und § 13 in Verbindung mit § 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 81 Bayer. Bauordnung (BayBO) und Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss vom 04.07.2016 folgende
Satzung
zur
6.
Änderung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung
II/2
„links der Großbüchlberger Straße“, 2. Bauabschnitt
§ 1
Der vom Ingenieurbüro Bernhard Bartsch, Sinzing, gefertigte Bebauungsplan zur 6. Änderung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung II/2 „links der Großbüchlberger Straße“, 2. Bauabschnitt mit Begründung in der Fassung vom 07.12.2015, redaktionell ergänzt 04.07.2016 wird hiermit beschlossen. Dieser Bebauungsplan mit rechtsverbindlichen Festsetzungen ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§10 Abs. 3 BauGB).
Mitterteich, den
STADT Mitterteich
Grillmeier
1. Bürgermeister“
Anwesend: |
17 |
Dafür: |
17 |
Dagegen: |
0 |