Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Mitterteich folgende

 

 

Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                        14.944.049,00 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                          6.219.554,00 €

 

ab.                                                                                                              

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.589.229,00 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.   Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                       350 v. H.

2.   Gewerbesteuer                                                                                        350 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.490.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.

 

 

Mitterteich, 25.04.2016

 

gez.

 

Grillmeier

Erster Bürgermeister

 

(Zustimmung mit Einschränkung „Sibyllenbad“ erteilten die Stadträte Angelika Müller, Manfred Sommer, Michaela Fuierer und Gerhard Greim)


 

Anwesend:

18

Dafür:

18

Dagegen:

0