Sitzung: 07.03.2016 Stadtrat Mitterteich
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Satzung
über
die Erhebung von Eintrittsgebühren für das städt. Freibad Mitterteich
Aufgrund der Art. 2 und 8 des
Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Mitterteich mit Beschluss des
Stadtrates vom 07.02.2016 folgende Gebührensatzung für das städt. Freibad
Mitterteich:
§1
Gebühren
Für die Benützung des städt. Freibades
Mitterteich werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Sie berechtigen zur
Benutzung des städt. Freibades Mitterteich und aller dort vorhandenen
Einrichtungen, einschließlich der Umkleidekabinen und der Garderobeschränkchen.
Weitere Gebühren sind von allen Benutzern zu entrichten, welche Spielanlagen
benutzen oder die in dieser Gebührensatzung beschriebenen Gegenstände ausleihen.
§ 2
Gebührenhöhe
1. Einzeleintritt
Erwachsene 3,00
€
ab 17 Uhr 2,00 €
Kinder und Jugendliche 1,50
€
ab 17 Uhr 1,00 €
Behinderte 2,30
€
ab 17 Uhr 1,60 €
2. Wertkarten:
10,00 € Wertkarte 9,00 €
20,00 € Wertkarte 17,00 €
30,00 € Wertkarte 24,00 €
40,00 € Wertkarte 30,00 €
50,00 € Wertkarte 35,00 €
3. Saisonkarten
Erwachsene 79,00 €
Kinder und Jugendliche 41,00 €
Familie 110,00 €
Behinderte 66,00 €
4. Als Erwachsene sind
Volljährige und Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag)
anzusehen.
Unter Kinder
und Jugendliche sind Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (6. Geburtstag)
bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) einzuordnen.
Ebenso
Schüler und Auszubildende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16.
Geburtstag) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag), wenn ein
entsprechender Ausweis vorgelegt wird.
Studentinnen und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27.
Geburtstag) gegen Vorlage eines Ausweises mit Bild der Fachschule, Hochschule
oder Universität (der internationale Studentenausweis wird unter vorgenannten
Bedingungen anerkannt).
Kinder unter 6
Jahren erhalten freien Eintritt.
5. Zur Ausgabe von
Behindertenkarten ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises notwendig.
6. Die Wertkarten gelten im Hallenbad, Freibad und
der Eishalle. Die Gültigkeitsdauer ist nicht beschränkt. Sie
sind frei übertragbar und können von allen Personen gleichermaßen verwendet
werden. Die entsprechenden Eintrittspreise werden bei jedem Eintritt je nach
Benutzung durch Jugendliche oder Erwachsene vom Kartenwert durch das Kassensystem
abgebucht.
7. Die Saisonkarte gilt nur für die jeweilige
Freisaison und ist nicht übertragbar.
8. Pro Wert-/Saisonkarte wird
ein Pfand in Höhe von 5,00 € erhoben.
9. Verlorengegangene
Saisonkarten können gesperrt werden. Das bezahlte Pfand wird nicht
zurückerstattet. Gegen Bezahlung des Pfands von 5,00 € kann eine neue Karte ausgestellt
werden.
10. Bei einer
Wertkarte kann Ersatz über das aktuelle Guthaben nur dann erfolgen, wenn der
Verkaufsbeleg mit der Kartennummer vorgelegt wird. Das Pfand für die nicht mehr
vorhandene oder verlorengegangene Wertkarte wird nicht zurückerstattet. Für die
neu auszustellende Wertkarte ist wieder ein Pfand in Höhe von 5,00 € zu bezahlen.
11. Die
Auszahlung verbleibender Restguthaben ist grundsätzlich nicht möglich. Bei einem
Restwert kann die Differenz auf eine Einzeleintrittskarte aufgezahlt werden.
12. Für
Schulklassen in Begleitung einer Lehrkraft beträgt die Gebühr (dieser Sondereintrittspreis
gilt nur von Montag bis Freitag) je
Person 1,00 €
13. Für das Schloss eines
Garderobeschränkchens, sowie für ausgeliehene Badehosen und Badeanzüge ist ein
Sicherheitsbetrag von 5 € zu hinterlegen. Bei Verlust bzw. Beschädigung wird
dieser Betrag einbehalten und entsprechender Wertausgleich vorgenommen.
14. Für
das Tischtennisspiel beträgt die Gebühr für ½
Stunde 0,50 €
1
Stunde 1,00 €
15. Für den Beach-Volleyball
ist ein Sicherheitsbeitrag von 10 € zu hinterlegen. Bei Verlust oder
Beschädigung wird dieser Betrag einbehalten und entsprechender Wertausgleich
vorgenommen. Die Benützung des Beach-Volleyball-Feldes ist kostenlos.
16. Für Verunreinigungen oder
Beschädigungen wird eine Gebühr in Höhe des für die Beseitigung bzw.
Instandsetzung entstandenen Kostenaufwandes erhoben.
17. Die schulpflichtigen Kinder
haben während der Sommerferien jeweils am Mittwoch „freien Eintritt“ in das
städt. Freibad.
§ 3
Gebührenschuldner, Entstehen, Fälligkeit
Gebührenschuldner ist der Erwerber von
Eintrittskarten bzw. Saisonkarten. Die Gebühr entsteht mit der Übergabe der
Eintrittskarte bzw. der Saisonkarte an den Erwerber. Sie ist mit der Entstehung
fällig.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung in der Fassung vom
15.12.2014 außer Kraft.
Mitterteich, den ____________
Stadt
Grillmeier
Bürgermeister
Anwesend: |
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Dafür: |
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Dagegen: |
0 |